Sie möchten eine Halle bauen, wissen aber nicht, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen? Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen, bis wann eine Halle genehmigungsfrei gebaut werden kann und ab wann das Bauamt eine Baugenehmigung erteilen muss und ein Bauantrag verlangt wird. Es wäre wünschenswert, wenn in jedem Bundesland die gleichen Bauordnungen für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes gelten würden. Leider ist dies nicht der Fall, jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze und Vorschriften und Bayern hat ganz andere Vorgaben als NRW.

Grundsätzlich gilt aber für genehmigungsfreie Hallen, dass in genehmigungsfreien Hallen nur Geräte, Rohstoffe oder Waren gelagert werden dürfen. Häufig handelt es sich dabei um Schutzhallen, Leichtbauhallen oder kleinere Lagerhallen. Weiterhin dürfen genehmigungsfreie Hallen häufig auch nur land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben dienen zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen, Geräten oder zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren. Eine Halle darf nicht errichtet werden, wenn in ihr gewerbliche Arbeiten ausgeführt werden sollen.

Übersicht: Genehmigungsfreie Hallen je nach Bundesland

Damit Sie schnell erkennen können, ob Sie für Ihre Halle eine Genehmigung benötigen oder ob Sie eine genehmigungsfreie Halle errichten dürfen, haben wir für Sie eine einfache Übersicht der aktuellen Gesetze und Verordnungen zusammengestellt (ohne Gewähr).

Diese Liste der verfahrensfreien Bauvorhaben haben wir, für Sie aus den Landesbauordnungen der Bundesländer zusammengestellt und zuletzt aktualisiert am 15.08.2023. Bitte prüfen Sie in jedem Fall vorab mit Ihrem Bauamt die aktuellen Bestimmungen. Verbindliche Auskünfte zum genehmigungsfreien Bauen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt.

Bitte beachten Sie außerdem, dass genehmigungsfreie Hallen häufig nur freistehende Gebäude ohne Feuerungsanlage sein dürfen und einem land-, forst- oder gartenbaulichen Betrieb dienen müssen. Außerdem muss die Halle häufig eingeschossig sein und darf nicht unterkellert werden.

BundeslandBrutto-GrundflächeZusatzLink zum Gesetz
Baden-Württemberg100 m²max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 mhttps://www.landesrecht-bw.de/
Bayern100 m² (Überdachte Fläche max. 140 m²) https://www.gesetze-bayern.de/
Berlin100 m²max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 mhttps://gesetze.io/
Brandenburg-nicht höher als 5 Meterhttps://vv.potsdam.de/
Bremen100 m²max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 mhttps://www.transparenz.bremen.de/
Hamburg100 m²max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 mhttp://www.lexsoft.de/
Hessen-- 
Mecklenburg-Vorpommern150 m²max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 mhttps://www.landesrecht-mv.de/
Niedersachsen100 m²nicht höher als 5 Meterhttps://www.haufe.de/recht/
Nordrhein-Westfalen-Gebäude bis zu 4 m Firsthöhehttps://recht.nrw.de/
Rheinland-Pfalz100 m²max. traufseitige Wandhöhe bis zu 6 mhttps://landesrecht.rlp.de/ 
Saarland100 m²max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 mhttps://www.saarland.de/
Sachsen100 m²max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 mhttp://www.lexsoft.de/
Sachsen-Anhalt100 m²max. traufseitige Wandhöhe bis zu 6 mhttps://beck-online.beck.de/
Schleswig-Holstein-max. 4 m Firsthöhehttps://www.vordruckverlag.de/lbo/sh1.pdf  
Thüringen100 m²max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 mhttps://www.vordruckverlag.de/lbo/th1.pdf  

 

Definitionen der obigen Tabelle

Bedeutung Grundfläche

Die Grundfläche eines Raumes ist die Fläche, die von den umgebenden Wänden begrenzt wird.

Überdachte Fläche

Die überdachte Fläche umfasst die gesamte Dachfläche eines Gebäudes, einschließlich aller Vordächer und Dachüberstände, wie z. B. auskragende Vordächer. Sie wird von der Außenkante eines Vordaches oder Dachüberstandes bis zur gegenüberliegenden Außenkante gemessen.

Fazit: Bauvorhaben ohne Genehmigung für Hallen

Leider sind die Gesetze, Verordnungen und Vorschriften von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Wir hoffen dennoch, dass wir Ihnen mit dieser kleinen Übersicht ein wenig Licht ins Dunkel der genehmigungsfreien Hallen bringen konnten. Klären Sie auf jeden Fall vor dem Bau der Halle mit Ihrem zuständigen Bauamt, ob es sich bei Ihrem Hallenbau-Projekt um eine genehmigungsfreie Halle handelt.

Niklas Lohmann

Niklas Lohmann, jetzt Vertriebsleitung bei Tepe GmbH & Co. KG, war zuvor in der Funktion der Einkaufsleitung des Unternehmens tätig. Er bringt mehr als 20 Jahre Erfahrung im Hallenbau mit. Neben seiner Tätigkeit im Vertrieb nutzt er sein umfangreiches Fachwissen, um Fachartikel über den Hallenbau zu verfassen.