Sie möchten eine Halle bauen, wissen aber nicht, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen? Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen, bis wann eine Halle genehmigungsfrei gebaut werden kann und ab wann das Bauamt eine Baugenehmigung erteilen muss und ein Bauantrag verlangt wird. Es wäre wünschenswert, wenn in jedem Bundesland die gleichen Bauordnungen für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes gelten würden. Leider ist dies nicht der Fall, jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze und Vorschriften und Bayern hat ganz andere Vorgaben als NRW.
Grundsätzlich gilt aber für genehmigungsfreie Hallen, dass in genehmigungsfreien Hallen nur Geräte, Rohstoffe oder Waren gelagert werden dürfen. Häufig handelt es sich dabei um Schutzhallen, Leichtbauhallen oder kleinere Lagerhallen. Weiterhin dürfen genehmigungsfreie Hallen häufig auch nur land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben dienen zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen, Geräten oder zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren. Eine Halle darf nicht errichtet werden, wenn in ihr gewerbliche Arbeiten ausgeführt werden sollen.
Übersicht: Genehmigungsfreie Hallen je nach Bundesland
Damit Sie schnell erkennen können, ob Sie für Ihre Halle eine Genehmigung benötigen oder ob Sie eine genehmigungsfreie Halle errichten dürfen, haben wir für Sie eine einfache Übersicht der aktuellen Gesetze und Verordnungen zusammengestellt (ohne Gewähr).
Diese Liste der verfahrensfreien Bauvorhaben haben wir, für Sie aus den Landesbauordnungen der Bundesländer zusammengestellt und zuletzt aktualisiert am 15.08.2023. Bitte prüfen Sie in jedem Fall vorab mit Ihrem Bauamt die aktuellen Bestimmungen. Verbindliche Auskünfte zum genehmigungsfreien Bauen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt.
Bitte beachten Sie außerdem, dass genehmigungsfreie Hallen häufig nur freistehende Gebäude ohne Feuerungsanlage sein dürfen und einem land-, forst- oder gartenbaulichen Betrieb dienen müssen. Außerdem muss die Halle häufig eingeschossig sein und darf nicht unterkellert werden.
Bundesland | Brutto-Grundfläche | Zusatz | Link zum Gesetz |
Baden-Württemberg | 100 m² | max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m | https://www.landesrecht-bw.de/ |
Bayern | 100 m² (Überdachte Fläche max. 140 m²) | https://www.gesetze-bayern.de/ | |
Berlin | 100 m² | max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m | https://gesetze.io/ |
Brandenburg | - | nicht höher als 5 Meter | https://vv.potsdam.de/ |
Bremen | 100 m² | max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m | https://www.transparenz.bremen.de/ |
Hamburg | 100 m² | max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m | http://www.lexsoft.de/ |
Hessen | - | - | |
Mecklenburg-Vorpommern | 150 m² | max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m | https://www.landesrecht-mv.de/ |
Niedersachsen | 100 m² | nicht höher als 5 Meter | https://www.haufe.de/recht/ |
Nordrhein-Westfalen | - | Gebäude bis zu 4 m Firsthöhe | https://recht.nrw.de/ |
Rheinland-Pfalz | 100 m² | max. traufseitige Wandhöhe bis zu 6 m | https://landesrecht.rlp.de/ |
Saarland | 100 m² | max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m | https://www.saarland.de/ |
Sachsen | 100 m² | max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m | http://www.lexsoft.de/ |
Sachsen-Anhalt | 100 m² | max. traufseitige Wandhöhe bis zu 6 m | https://beck-online.beck.de/ |
Schleswig-Holstein | - | max. 4 m Firsthöhe | https://www.vordruckverlag.de/lbo/sh1.pdf |
Thüringen | 100 m² | max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m | https://www.vordruckverlag.de/lbo/th1.pdf |
Definitionen der obigen Tabelle
Bedeutung Grundfläche
Die Grundfläche eines Raumes ist die Fläche, die von den umgebenden Wänden begrenzt wird.
Überdachte Fläche
Die überdachte Fläche umfasst die gesamte Dachfläche eines Gebäudes, einschließlich aller Vordächer und Dachüberstände, wie z. B. auskragende Vordächer. Sie wird von der Außenkante eines Vordaches oder Dachüberstandes bis zur gegenüberliegenden Außenkante gemessen.
Fazit: Bauvorhaben ohne Genehmigung für Hallen
Leider sind die Gesetze, Verordnungen und Vorschriften von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Wir hoffen dennoch, dass wir Ihnen mit dieser kleinen Übersicht ein wenig Licht ins Dunkel der genehmigungsfreien Hallen bringen konnten. Klären Sie auf jeden Fall vor dem Bau der Halle mit Ihrem zuständigen Bauamt, ob es sich bei Ihrem Hallenbau-Projekt um eine genehmigungsfreie Halle handelt.